Über 200 Fälle von Delikten im Zusammenhang mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurden für das Jahr 2021 in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Fast 7000 Fälle von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Grund genug, sich einmal mit den drohenden Strafen für Schwarzarbeit auseinanderzusetzen.
Welche Strafe droht für Schwarzarbeit?
Diese Frage ist insofern nicht ganz leicht zu beantworten, als bei Schwarzarbeit direkt mehrere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen.
Wie zum Beispiel Straftaten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Betrug.
Und diese Liste ist nicht einmal abschließend.
Schwarzarbeit ist also als solche keine Straftat. Die Tätigkeiten, die mit Schwarzarbeit typischerweise einhergehen oder einhergehen können aber schon. Schwarzarbeit ist strafbar. Und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.
Im Folgenden mal eine beispielhafte Auswahl an Straftaten, die dann im Raum stehen …
Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung
Die Straftat, die aber in besonders häufigem Maße bei Schwarzarbeit im Raum steht, ist die Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung wird nach § 370 der Abgabenordnung in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
In sogenannten besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung ist aber schon eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vorgesehen.
Ein solcher besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden.
Und wieso ist Schwarzarbeit Steuerhinterziehung?
In Arbeitsverhältnissen müssen Steuern gezahlt werden. Wenn also „unter der Hand“ gearbeitet wird, die Finanzämter also gar nicht wissen, dass gearbeitet wird, können sie ihren Anspruch auf Erhebung der Steuern nicht geltend machen. Die Beteiligten zahlen keine entsprechenden Steuern. Sie hinterziehen Steuern.
Schwarzarbeit als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Auch der Vorwurf des Vorenthaltens und oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt steht bei Schwarzarbeit im Raum. Nur Arbeitgeber können sich wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt strafbar machen. Arbeitnehmer nicht.
Und für Vorenthalten und Veruntreuen vor Arbeitsentgelt droht „im Normalfall“ eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Auch hier gibt es aber die besonders schweren Fälle.
Welche Strafen drohen für einen Verstoß gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz?
Es gibt sogar ein eigenes Gesetz, speziell zum Thema Schwarzarbeit: Das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz. Und auch das enthält Strafvorschriften.
So droht zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren für das Beschäftigen eines Arbeitnehmers zu schlechten Arbeitsbedingungen, der entweder keinen Aufenthaltstitel oder keine Genehmigung hat (§10 SchwarzArbG).
Zusätzlich gibt es eine ganze Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz. Hier drohen Geldbußen zwischen 1000 Euro und einer halben Million.
Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Unternehmer und Geschäftsführer, die sich mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert sehen.
Author: Leslie Schmidt
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